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Testung nach §4a TestV

Möchten Sie eine Testung nach §4a TestV (Bürgertest) in Anspruch nehmen, wählen Sie bitte nachfolgend die entsprechende Personengruppe aus.
Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis, sowie einen Nachweis für den Anspruch auf eine Testung nach §4a TestV zu ihrem Testtermin mit.

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